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Ich bin verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung entsprechend den Psychotherapievereinbarungen des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen durchzuführen. Selbstverständlich  unterliege ich der Schweigepflicht und halte berufsethische Grundsätze streng ein.

 

Bitte die Krankenversichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen zum ersten Gespräch mitbringen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Ablauf für gesetzlich Krankenversicherungen. Für privat Versicherte und Selbstzahler ist der Ablauf etwas anders – wir besprechen dies beim Anmeldungstelefonat.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor man lange auf einer Warteliste steht, sollte man wissen, wer die Therapeutin ist, auf die man wartet.

 

Das gilt ebenso für mich als Therapeutin. Ich bin vielleicht die richtige Therapeutin für dich, Ihr Kind und Ihre Familie. Wenn ich das aber nicht bin, so sollten Sie sich aktiv nach einer Kollegin oder einem Kollegen umschauen. Daher biete ich zeitnah ein Kennenlern-/Beratungsgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde an. Allerdings nur, wenn ich absehen kann, dass ich auch weiterführende Termine anbieten kann, bzw. wenn es nur um eine Beratung geht.

 

Es ist möglich, bis zu fünf psychotherapeutische Sprechstunden (á 50 Minuten) ab zu halten, um zu Entscheiden, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.

 

Nach telefonischer Anmeldung vereinbaren wir ein ca. 50-minütiges Erstgespräch. Vorab senden Sie mir den ANMELDEBOGEN zu, auf dem Sie mir bestätigen, dass Sie die PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ zur Kenntnis genommen haben. Falls notwendig, benötige ich eine EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG, dass der sorgeberechtigte und nicht im selben Haushalt lebende Elternteil mit der Vorstellung des Kindes in meiner Praxis einverstanden ist.

 

Ab 15 Jahre kannst du auch alleine und ohne das Einverständnis deiner Eltern kommen – allerdings nur, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Die Eltern jüngerer Kinder kommen in der Regel erst mal allein. Ab ca. 12 Jahren können die Kinder mitkommen.

 

Für privat versicherte Patienten und Selbstzahler berechne ich den 2,8-fachen GOP-Tarif – unabhängig davon, was von der privaten Krankenversicherung erstattet wird.

Probatorik

Sollte im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden eine notwendige Therapieindikation gestellt worden sein und eine therapeutische Behandlung in meiner Praxis möglich ist, können bis zu 6 Probestunden stattfinden, die auch Probatorik genannt werden.

Diese Stunden werden in jedem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

In dieser Zeit lerne ich Sie/dich kennen, mache oft eine Testung, z.B. eine Leistungs-/Intelligenztestung, erfahre etwas über die Lebensgeschichte und die frühe Kindheit und lerne die familiären Umstände kennen. Eltern oder Kinder füllen mir meist Fragebögen aus.

Am Ende dieser Zeit habe ich die benötigten Informationen, um eine Diagnose zu stellen, die wir gemeinsam besprechen.

 

Außerdem erfolgt eine umfassende und ausführliche Aufklärung über die anstehende Behandlung.

 

Im Rahmen dieser Aufklärung werden Ziele für die Therapie formuliert und es wird ein Therapievertrag geschlossen.

Vom Antrag zur Therapie

Mit den Informationen und der gestellten Diagnose kann ich bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Therapie beantragen.

 

Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6-12 Monate und unterteilt sich in zwei Schritte: Kurzzeit 1 und Kurzzeit 2. Es werden hintereinander 12 Sitzungen für die Kinder bzw. Jugendlichen und 3 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern oder Bezugspersonen beantragt. Die Krankenkasse erfährt bei der Kurzzeittherapie die Diagnose.

Sollte sich die Kurzzeittherapie als nicht ausreichend herausstellen, kann diese in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

 

Bei einer Langzeittherapie muss ich einen umfangreichen Bericht verfassen. Ein unabhängier Gutachter entscheidet darüber, ob der Behandlungsplan in der Form umgesetzt werden kann und genehmigt dann die Stunden. Der Bericht wird anonym verfasst und der Inhalt geht nicht an die Krankenkasse. Die Krankenkasse erfährt auch hier nur die Diagnose.

 

Eine Langzeittherapie kann mindestens 1,5 Jahre dauern und umfasst 60 Stunden. Für die begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen werden 15 Sitzungen zusätzlich beantragt.

Sollte nach Ablauf der Langzeittherapie eine Fortführung der Behandlung notwendig werden, können weitere 20 Stunden Verlängerung beantragt werden. Diese müssen in der Regel durch ein Gutachten begründet werden.