Ich bin verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung entsprechend den Psychotherapievereinbarungen des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen durchzuführen. Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht und halte berufsethische Grundsätze streng ein.
Bitte die Krankenversichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen zum ersten Gespräch mitbringen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Ablauf für gesetzlich Krankenversicherungen. Für privat Versicherte und Selbstzahler ist der Ablauf etwas anders – wir besprechen dies beim Anmeldungstelefonat.