Bevor man lange auf einer Warteliste steht, sollte man wissen, wer die Therapeutin ist, auf die man wartet.
Das gilt ebenso für mich als Therapeutin. Ich bin vielleicht die richtige Therapeutin für dich, Ihr Kind und Ihre Familie. Wenn ich das aber nicht bin, so sollten Sie sich aktiv nach einer Kollegin oder einem Kollegen umschauen. Daher biete ich zeitnah ein Kennenlern-/Beratungsgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde an. Allerdings nur, wenn ich absehen kann, dass ich auch weiterführende Termine anbieten kann, bzw. wenn es nur um eine Beratung geht.
Es ist möglich, bis zu fünf psychotherapeutische Sprechstunden (á 50 Minuten) ab zu halten, um zu Entscheiden, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.
Nach telefonischer Anmeldung vereinbaren wir ein ca. 50-minütiges Erstgespräch. Vorab senden Sie mir den ANMELDEBOGEN zu, auf dem Sie mir bestätigen, dass Sie die PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ zur Kenntnis genommen haben. Falls notwendig, benötige ich eine EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG, dass der sorgeberechtigte und nicht im selben Haushalt lebende Elternteil mit der Vorstellung des Kindes in meiner Praxis einverstanden ist.
Ab 15 Jahre kannst du auch alleine und ohne das Einverständnis deiner Eltern kommen – allerdings nur, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Die Eltern jüngerer Kinder kommen in der Regel erst mal allein. Ab ca. 12 Jahren können die Kinder mitkommen.
Für privat versicherte Patienten und Selbstzahler berechne ich den 2,8-fachen GOP-Tarif – unabhängig davon, was von der privaten Krankenversicherung erstattet wird.